Als Obstbrände dürfen nur dann Spirituosen bezeichnet werden, wenn sie den Bestimmungen der Europäischen Union entsprechen. Darin wurde festgelegt, dass ein “Obstbrand” ausschließlich durch Gärung und Destillation aus frischen Früchten gewonnen werden darf.
Ein Obstbrand kann aber auch aus dem Most der Frucht gewonnen werden. Da bei der Destillation von Obstbrand meist Kernobst verwendet wird, können auch Kerne oder Steine mitverarbeitet werden. Weiters muss der Alkoholgehalt eines Obstbrandes mindesten 37,5 % Vol. betragen und darf aus Birnen, Quitten, Äpfel, Pflaumen, Kirschen, Aprikosen, Pfirsich, Kirsche, Schlehe, Trauben und Beerenfrüchten wie Brombeere, Hagebutte, Holunder und Johannisbeere hergestellt werden.
Mit den in der Öffentlichkeit weitverbreiten Begriffen „Obstbrand“ und „Obstwasser“ wird meist das gleich Produkt gemeint. Der Begriff Obstgeist beschreibt Brände mit geringem Zuckergehalt, wie es bei der Verwendung von Aprikosen oder Himbeeren der Fall ist. Wie auch bei anderen Spirituosen erfolgt nach der Gärung die Destillation, wobei auch hier lediglich der Mittellauf weiterverwendet wird.
Auch Obstbrände müssen in Fässern gelagert bzw. meist in Fässern gereift werden, ehe sie in den Handle gelangen dürfen. Ob das Getränk Obstbrand, Obstler, Obstgeist oder Obstwasser genannt wird, es wird meist vor oder nach dem Genuss von Speisen genossen. Auch zur Herstellung von Cocktails werden Obstbrände gerne herangezogen.
Die Technik der Destillation wurde bereits im 12. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnt. Dabei berichtet Magister Salernus von der Gewinnung von „acqua ardens“ aus Wein. In Deutschland sind aus dieser Zeit auch die Arbeiten des Alchimisten und Bischof zu Regensburg Albertus Magnus bekannt. Er befasst sich vornehmlich mit der Destillation von Wein und der Konstruktion von Destillationsgeräten.