Lebensmittel richtig auszeichnen
Oft sind wir beim Kauf von Lebensmitteln auf bestimmte Informationen auf der Verpackung, den Lebensmitteletiketten, oder dem Produkt angewiesen. Welche Angaben aber sind Pflicht, welche sind freiwillig und was haben sie für eine Bedeutung?
Viele der Kennzeichnungen sind verpflichtende Angaben, andere sind z.B. nur für bestimmte Warengruppen vorgeschrieben. Zusätzlich bieten die Verpackungen genügend Platz für freiwillige Herstellerangaben und Werbung.
Wir informieren Sie über die gesetzliche Lebensmittelkennzeichnung und welche Hinweise es zu Lebensmitteln gibt, was alles auf einem Etikett stehen muss und was die einzelnen Angaben wirklich bedeuten.
Lebensmittelbezeichnung
Oft tragen Lebensmittel sogenannte „Phantasienamen“ wie z.B. „Wölkchen“. Erst durch das Lesen der Bezeichnung „Schoko Creme mit Sahne“ können Sie das Lebensmittel konkret zuordnen. Für manche Lebensmittel wie Fruchtsaft, Honig und Milch ist die Bezeichnung gesetzlich festgelegt. Hier können Sie keinen Phantasienamen auswählen, sondern müssen sich an die Vorgaben halten.
Alle wesentlichen Eigenschaften sollten klar und deutlich auf der Schauseite der Verpackung stehen, nicht versteckt auf der Rückseite.
Zutatenverzeichnis
Das Zutatenverzeichnis informiert Sie über die Zusammensetzung des Produkts. Mit einem Blick auf das Verzeichnis können Sie entscheiden, ob Sie das Produkt bedenkenlos kaufen können. Sind die Lebensmittel verpackt müssen in der Regel (mit wenigen Ausnahmen) auch alle Zusatzstoffe und Aromen mit angegeben werden. Die Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt werden.
Bei Zutaten die aus mehreren Bestandteilen bestehen, wie z.B. eine Salami auf der Pizza, müssen alle Bestandteile angegeben werden.
Alle Zusatzstoffe wie Farbstoffe und Konservierungsmittel müssen mit dem jeweiligen Klassennamen aufgeführt werden. Außerdem sollte immer die entsprechende E-Nummer oder die spezielle Bezeichnung mit dabeistehen. Beispiel: „Verdickungsmittel E 412“ oder „Verdickungsmittel Guarkernmehl“.
Besteht das Produkt nur aus einer Zutat, wie z.B. Milch, wird kein Zutatenverzeichnis benötigt.
Allergene
Für Menschen mit Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten ist es wichtig, dass alle 14 Hauptallergene auf der Zutatenliste besonders hervorgehoben werden. Diese können farblich hervorgehoben, oder auch in Fettschrift gedruckt werden.
Ist kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben, muss auf das Allergen mit dem Wort „enthält“ hingewiesen werden.
Die 14 Hauptallergene sind:
- glutenhaltiges Getreide
- Krustentiere
- Eier
- Fisch
- Erdnüsse
- Sojabohnen
- Milch (einschließlich Laktose)
- Schalenfrüchte (Nüsse)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt in SO2
- Lupinen
- Weichtiere
Nährwerte
Auf allen Lebensmittelverpackungen muss der Kaloriengehalt und die Menge der folgenden sechs Nährstoffe, bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter, angegeben werden:
- Fett
- Salz
- Zucker
- Eiweiß
- Kohlenhydrate
- gesättigte Fettsäuren
Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an bis zu welchem Zeitraum das Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack und Nährstoffe behält und bedenkenlos gegessen werden kann. Vorausgesetzt hierfür, ist eine ungeöffnete Verpackung und eine Lagerung bei der richtigen Temperatur.
Wenn das Produkt nur bei bestimmten Voraussetzungen so lange haltbar ist, müssen diese auf dem Etikett mit angegeben werden. Beispiel: Bei +8°C mindestens haltbar bis:
Lebensmittel die weniger als drei Monate haltbar sind müssen nur mit dem Tag und dem Monat ausgezeichnet werden – 21.07. Bei Lebensmitteln mit einer Haltbarkeit bis 18 Monaten müssen der Monat und das Jahr angegeben werden – 07.2021. Lebensmittel die länger als 18 Monate haltbar sind müssen nur mit der Jahresangabe ausgezeichnet werden – 2021.
Auch hier gibt es Ausnahmen, für die kein MHD vorgeschrieben ist. Frisches Obst und Gemüse (keine Keime und Sprossen), Zucker, Salz (ohne Zusätze wie Jod) und Essig können ohne die MHD Angabe verkauft werden.
Verbrauchsdatum
Schnell verderbliche Lebensmittel, die eine Gesundheitsgefahr darstellen können, müssen mit einem Verbrauchsdatum ausgezeichnet werden. Das Verbrauchsdatum ist der letzte Tag, an dem das Produkt noch gegessen werden darf. Der Hinweis „zu verbrauchen bis 21.07“ muss gut sichtbar auf der Verpackung angebracht werden. Es ist allerdings nicht genau festgelegt, an welcher Stelle das MHD- und Verbrauchsdatum stehen müssen.
Kundenfreundlich wäre aber natürlich die gut sichtbare Vorderseite der Verpackung, um der Lebensmittelverschwendung bewusst entgegenzuwirken.
Nettofüllmenge
In jedem Supermarkt gibt es die sogenannten „Schummelpackungen“. Von außen können Sie nicht gleich erkennen, wie viel denn tatsächlich in der Verpackung enthalten ist. Chips-und Nusspackungen sind hier ein gutes Beispiel. Um Ihre Kunden nicht unnötig zu verärgern ist es empfehlenswert die Füllmenge gut sichtbar auf der Verpackung anzugeben.
Die Nettofüllmenge darf je nach Art des Lebensmittels, als Gewicht oder als Volumen angegeben werden. Auch hier gibt es Ausnahmen:
- bei Produkten mit weniger als fünf Gramm, dürfen die Füllmengenangaben fehlen.
- bei konzentrierten Produkten wie Suppen und Salatsoßen muss angegeben werden, wie viel das zubereitete Produkt ergibt.
- bei manchen Sorten von Obst und Gemüse reicht auch nur die Stückanzahl
Angabe des Firmennamens
Auf allen Fertigpackungen muss der Name oder die Firma mit der Anschrift des Unternehmens angegeben werden. Diese Info ist für alle Verbrauchen und auch die Behörden sehr wichtig, falls es etwas zu beanstanden gibt.
Für diese Info ist das Unternehmen zuständig, dass das Produkt in seinem Namen vermarktet. Das kann der Hersteller, der Verpacker, oder der Verkäufer sein.
Handelt es sich um ein Produkt, welches außerhalb der EU hergestellt wird, muss der Importeur innerhalb der EU angegeben werden.
Preisangaben
Bei jedem Produkt muss der Endpreis und der Grundpreis pro Mengeneinheit in der der Nähe, oder auf dem Produkt angegeben werden. Das soll dem Verbraucher den Preisvergleich erleichtern.
Der Grundpreis entspricht immer dem Preis pro Kilogramm oder Liter. Bei kleineren Mengen ist auch eine Angabe in 250 oder 100 Gramm oder Milliliter möglich.
Wenn der Grundpreis für z.B. 1 Liter Milch der gleiche ist wie der Endpreis des Produkts, muss dieser nicht mit angegeben werden.